Umweltschutz und insbesondere der Umgang Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist eine wichtige Aufgabe für uns alle. Dazu baut Hof Kerkmann  eine neue JGS-Anlage und setzt die neue Anlagenverordnung (AwSV), die vom Bundesrat beschlossen wurde, zeitnah um. 

Die AwSV leitet sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG, 2010) ab, das die EG-Nitratrichtlinie 91/676 in nationales Recht umsetzt. 

Die AwSV besagt, dass JGS-Anlagen so geplant, errichtet, beschaffen und betrieben werden müssen, dass keine wassergefährdenden Stoffe austreten können. Zudem müssen Undichtigkeiten schnell und zuverlässig erkannt werden. 

Gewässerschutz ist wichtig. Unkontrolliert austretende wassergefährdende Stoffe sind keine Bagatelle. Die neuen bundesweiten Regelungen der Anlagenverordnung sind bereits in Kraft getreten. Die technischen Regeln dazu (TRwS 792) sind fachlich fertiggestellt und werden veröffentlicht. Die ebenfalls neu verabschiedete Düngeverordnung regelt die notwendigen Kapazitäten für die Lagerung von Gülle und Jauche sowie die jeweiligen Sperrfristen für die Ausbringung. Für die Berechnung der nötigen  Lagerkapazität des Sickersaftbehälters gelten neue Vorgaben. 

Beim Bau von JGS-Anlagen dürfen nur noch bauordnungsrechtlich zugelassene Produkte eingesetzt werden. Bei größeren Anlagen muss ein Fachbetrieb eingeschaltet werden.

Wir vom Hof Kerkmann haben hier investiert und die neuen Vorgaben erfolgreich umgesetzt. Für unseren Landwirtschaftsbetrieb und für unsere Umwelt.

Bernhard Kerkmann

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